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   BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01   

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https://dejure.org/2001,811
BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01 (https://dejure.org/2001,811)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2001 - XI ZR 15/01 (https://dejure.org/2001,811)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - XI ZR 15/01 (https://dejure.org/2001,811)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bestellung von Sicherheiten für Börsentermingeschäfte: Börsentermingeschäftsfähigkeit des Sicherungsgebers als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung von Sicherheiten - Pfandrecht - Börsentermingeschäft - Termingeschäftsfähigkeit - Auszahlungsanspruch - Börsentermingeschäftsfähigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1204; ; BörsG § 53; ; BörsG § 59

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1204; BörsG §§ 53, 59
    Termingeschäftsfähigkeit als Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheiten für Forderungen aus Börsentermingeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Bestellte Sicherheiten bei verbindlichem Börsentermingeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1204; BörsG §§ 53, 59
    Wirksame Bestellung von Sicherheiten für Forderungen aus verbindlichen Börsentermingeschäften durch Dritte nur bei deren Termingeschäftsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit des Verpfänders kein wirksames Pfandrecht an Wertpapieren für Forderungen aus verbindlichen Börsentermin-geschäften eines anderen

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 297
  • NJW 2001, 3258
  • ZIP 2001, 1630
  • MDR 2001, 1253
  • WM 2001, 1714
  • BB 2001, 1867
  • DB 2001, 2543
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 16.03.1933 - IV 9/33

    Kann eine nicht börsentermingeschäftsfähige Person die Bürgschaft für eine

    Auszug aus BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
    a) Die Frage, ob nicht börsentermingeschäftsfähige Dritte Sicherheiten für Forderungen aus voll wirksamen Börsentermingeschäften verbindlich bestellen können, wird in Rechtsprechung und Literatur - für Bürgschaften und Garantien - unterschiedlich beurteilt (verneinend: RGZ 140, 132, 135; OLG Hamburg, Urteil vom 27. April 1995 - 8 U 36/94 mit ablehnender Anmerkung Koller EWiR 1997, 73, 74; Polt, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis 7/288; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 59 BörsG Rdn. 1; Nußbaum, BörsG § 59 Anm. III; Meyer/Bremer, BörsG 4. Aufl. § 59 Anm. 1; bejahend: Irmen, in: Schäfer, Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Verkaufsprospektgesetz § 59 BörsG Rdn. 9; Allmendinger, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 390, 393 f.; Breit, in: Düringer/Hachenburg, HGB 3. Aufl. §§ 373-382 Anhang II Anm. 185; Maser, Der Termin- und der Differenzeinwand bei Börsentermingeschäften in Wertpapieren, S. 90; widersprüchlich Schwark, BörsG 2. Aufl. § 53 Rdn. 1 einerseits und § 59 Rdn. 4 andererseits).

    Die Vorschrift galt aber auch für Sicherheiten, die nicht der Vertragspartner des Börsentermingeschäfts, sondern ein Dritter bestellte (Schwark, BörsG 1976 § 54 Rdn. 2), und zwar auch dann, wenn das Börsentermingeschäft aufgrund der Termingeschäftsfähigkeit des Vertragspartners voll verbindlich war (vgl. RGZ 140, 132, 135 f.).

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
    Derartige Geschäfte verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 103, 84, 88).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 289/96, WM 1998, 67, 69, insoweit in BGHZ 137, 153 ff. nicht abgedruckt) hat die Entscheidung dieser Frage, die dem Wortlaut der §§ 52 ff. BörsG, die die Bestellung von Sicherheiten für erlaubte Börsentermingeschäfte nicht ausdrücklich regeln, nicht unmittelbar entnommen werden kann, bisher offengelassen.
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 288/95

    Bindung des Eigentümers an mit dem staatlichen Verwalter geschlossene

    Auszug aus BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
    Der Streitwert entspricht für den gesamten Rechtsstreit dem Wert der Hauptsache, weil die bis zu den Erledigungserklärungen angefallenen Verfahrenskosten diesen übersteigen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - XII ZR 288/95, BGHR ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1 - Streitwert 4).
  • OLG Hamburg, 27.04.1995 - 8 U 36/94
    Auszug aus BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
    a) Die Frage, ob nicht börsentermingeschäftsfähige Dritte Sicherheiten für Forderungen aus voll wirksamen Börsentermingeschäften verbindlich bestellen können, wird in Rechtsprechung und Literatur - für Bürgschaften und Garantien - unterschiedlich beurteilt (verneinend: RGZ 140, 132, 135; OLG Hamburg, Urteil vom 27. April 1995 - 8 U 36/94 mit ablehnender Anmerkung Koller EWiR 1997, 73, 74; Polt, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis 7/288; Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 59 BörsG Rdn. 1; Nußbaum, BörsG § 59 Anm. III; Meyer/Bremer, BörsG 4. Aufl. § 59 Anm. 1; bejahend: Irmen, in: Schäfer, Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Verkaufsprospektgesetz § 59 BörsG Rdn. 9; Allmendinger, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 390, 393 f.; Breit, in: Düringer/Hachenburg, HGB 3. Aufl. §§ 373-382 Anhang II Anm. 185; Maser, Der Termin- und der Differenzeinwand bei Börsentermingeschäften in Wertpapieren, S. 90; widersprüchlich Schwark, BörsG 2. Aufl. § 53 Rdn. 1 einerseits und § 59 Rdn. 4 andererseits).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

    Die vollständige Inanspruchnahme dieser Vermögenswerte und die damit verbundene Reduzierung des Kontostandes auf Null setzt daher, anders als die Bestellung von Sicherheiten für Forderungen aus verbindlichen Börsentermingeschäften durch Dritte (vgl. Senat, Beschluß vom 17. Juli 2001 - XI ZR 15/01, WM 2001, 1714, 1715, zur Veröffentlichung in BGHZ 148, 297 vorgesehen), die Termingeschäftsfähigkeit des anderen Kontomitinhabers nicht voraus.

    Die verbindliche Erklärung eines Schuldbeitritts hätte nach dem Schutzzweck des § 53 Abs. 2 BörsG ebenso wie die Bestellung von Bürgschaften oder anderen Sicherheiten (vgl. hierzu Senat, Beschluß vom 17. Juli 2001 - XI ZR 15/01, WM 2001, 1714, 1715, zur Veröffentlichung in BGHZ 148, 297 vorgesehen) die Termingeschäftsfähigkeit der Widerbeklagten zu 3) vorausgesetzt.

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

    (1) Hierunter fallen die dem Schutz des Anlegers vor der besonderen Gefährlichkeit von Börsentermingeschäften (vgl. Senat BGHZ 148, 297, 299) dienenden §§ 52 ff. BörsG a.F.
  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Die besondere Gefährlichkeit dieser Geschäfte, vor der nicht börsentermingeschäftsfähige Anleger durch die §§ 53 ff. BörsG geschützt werden, besteht darin, daß sie - anders als Kassageschäfte, bei denen der Anleger sofort Barvermögen oder einen Kreditbetrag einsetzen muß (vgl. BGHZ 103, 84, 87) - durch den hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft verleiten, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens und ohne Aufnahme eines förmlichen Kredits durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (Senat, Urteile vom 17. Juli 2001 - XI ZR 15/01, WM 2001, 1714, 1715 und vom 18. Dezember 2001 - XI ZR 363/00, WM 2002, 283, 285, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00

    Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 103, 84, 88; Senat, Urteil vom 17. Juli 2001 - XI ZR 15/01, WM 2001, 1714, 1715, für BGHZ vorgesehen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

    Es ist auch kein Grund dafür erkennbar, warum aus der Existenz einer Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne (§ 2 Abs. 2 ZwStS 1999/2001) auf ein Innehaben dieser Wohnung im Sinne einer tatsächlichen Vermutung (vgl. dazu etwa BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01 -, BGHZ 148, 299, 305) sollte geschlossen werden müssen.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vermittlung von verlustbringenden

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 149, 294 - juris Tz. 18; BGHZ 148, 297 - juris Tz. 9 f.).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Nach der Rechtsprechung des BGH zielt nämlich die Termingeschäftsfähigkeit kraft Aufklärung gemäß § 53 Abs. 2 BörsG auf einen wirksamen Selbstschutz durch verantwortliche Eigenentscheidung (BGHZ 148, 297,).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - 6 U 63/08

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von im Daytrading als Kassageschäft

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 149, 294 - juris Tz. 18; BGHZ 148, 297 - juris Tz. 9 f.).
  • KG, 07.05.2002 - 17 U 95/01

    Unverbindliches Wettgeschäft gemäß § 764 Satz 1 BGB auch bei verdeckten

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 103, 84, 88; WM 2001, 1714, 1715; WM 2002, 803, 804).
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